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Gas

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Grundversorger


Energieversorgung Gera GmbH

Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Zum 01.07.2021 ist im Gasnetzgebiet der GeraNetz GmbH die Energieversorgung Gera GmbH für die Belieferung von Letztverbrauchern mit Erdgas bis zum 31.12.2024 als Grundversorger festgestellt worden. Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der GeraNetz GmbH erfolgt zum 01.07.2024.


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