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Grundversorger


Energieversorgung Gera GmbH

Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Zum 01.07.2021 ist im Stromnetzgebiet der GeraNetz GmbH die Energieversorgung Gera GmbH für die Belieferung von Letztverbrauchern mit elektrischer Energie bis zum 31.12.2024 als Grundversorger festgestellt worden.

Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Zum 01.07.2024 ist im Stromnetzgebiet der GeraNetz GmbH die Energieversorgung Gera GmbH für die Belieferung von Letztverbrauchern mit elektrischer Energie bis zum 31.12.2027 als Grundversorger festgestellt worden. Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der GeraNetz GmbH erfolgt zum 01.07.2027.


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