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Messwesen

Messwesen


Vorinformation zu § 37 Abs. 2 MsbG

Ankündigung des Rollouts moderner Messeinrichtungen im Netzgebiet der GeraNetz GmbH.


Messstellenvertrag MSB und Lieferant

Informationen über die zukünftige Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Messstellenbetriebsgesetz.

  • Messstellenvertrag (Messstellenbetreiber – Lieferant) pdf-Dokument 209kB
  • Formblatt für Datenkommunikation nach § 54 MsbG pdf-Dokument 136kB

Messstellenvertrag MSB und Anschlussnutzer

(ab 01.07.2026 für Neu- und Bestandskunden)

Informationen über die zukünftige Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen gemäß § 37 Abs. 1 MsbG.

  • Messstellenvertrag (Messstellenbetreiber – Anschlussnutzer) pdf-Dokument 217kB

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Regelt die Voraussetzung sowie Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs.


Entgelte für den Messstellenbetrieb gültig ab 01.01.2026


Entgelte für den Messstellenbetrieb gültig ab 01.07.2025 bis 31.12.2025


Entgelte für den Messstellenbetrieb gültig ab 01.01.2025 bis 30.06.2025

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