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Strom

Netznutzungsvertrag Lieferant/Letztverbraucher

EDI-Vereinbarung


Die "EDI-Vereinbarung", legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen.


EDI-Vereinbarung (Anlage c)

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