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Veröffentlichung |
01.04.2009 |
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Die für die GeraNetz GmbH von der Bundesnetzagentur festgelegten Erlösobergrenzen für den Zugang zum Elektrizitätsverteilernetz und Gasverteilnetz für das Jahr 2009 sind gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte umgesetzt worden.
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