Ausschreibung Verlustenergie Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 und die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25.07.2005 verpflichten die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen, die Energie, welche sie zur Deckung von Verlusten benötigen, in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen und hierzu Ausschrei-bungsverfahren durchzuführen.Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einer Festlegung vom 21.10.2008 (AZ: BK6-08-006) die Rahmenbedingungen zur Beschaffung von Verlustenergie sowie das Verfahren für die Bestimmung der Netzverluste vorgegeben.
Die GeraNetz GmbH führt unter Einhaltung der Festlegung die Beschaffung des Bedarfs an Verlustenergie für 2011 über ein Ausschreibungsverfahren durch. Die Ausschreibung der Verlustenergie für 2011 erfolgt in einem Los.
Der Abgabe- und Vergabetermin wird noch bekannt gegeben.
Detaillierte Informationen über das Ausschreibungsverfahren und zur Teilnahme an der Ausschreibung finden Sie in den "Allgemeinen Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2011 der GeraNetz GmbH" / Stromliefervertrag, welche unter den nachfolgenden Links heruntergeladen werden können: - Allgemeine Bedingungen
- Muster-Stromliefervertrag "Netzverlustenergie"
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, verwenden Sie bitte das angegebene Formblatt für die Abgabe des Angebots:
Der ausgeschriebene Fahrplan ist mit der nachstehenden Excel-Datei zum Download bereitgestellt:
Bei Fragen zum Ausschreibungsverfahren kontaktieren Sie uns bitte
per Fax unter 0365 856-2509.
Hinweis: Die GeraNetz GmbH behält sich vor, die veröffentlichten Informationen ohne Vorankündigung zu ändern.