Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Zum 01.07.2009 ist im Stromnetzgebiet der GeraNetz GmbH die Energieversorgung Gera GmbH (www.energieversorgung-gera.de) für die Belieferung von Letztverbrauchern mit elektrischer Energie bis zum 31.12.2012 als Grundversorger festgestellt worden. Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der GeraNetz GmbH erfolgt zum 01.07.2012. |