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Grundversorger

Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Zum 01.07.2009 ist im Gasnetzgebiet der GeraNetz GmbH die Energieversorgung Gera GmbH (www.energieversorgung-gera.de) für die Belieferung von Letztverbrauchern mit Erdgas bis zum 31.12.2012 als Grundversorger festgestellt worden.

Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der GeraNetz GmbH erfolgt zum 01.07.2012.

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