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Ersatzversorgung

Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung wird vom aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der GeraNetz GmbH durchgeführt. Das Energieversorgungsunternehmen, welches derzeit Grundversorger im Netzgebiet der GeraNetz GmbH ist, ist hier ersichtlich.

Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden.
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